Fünf Sicherheitsregeln

Die fünf Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105-100 sind grundlegende Regeln für das sichere Arbeiten an elektrischen Anlagen. Sie werden bei jeder Elektrofachkraft als bekannt vorraus gesetzt.

Die fünf Regeln müssen unbedingt in der vorgegebenen Reihenfolge durchgeführt werden. Sie lauten wie folgt:

1. Freischalten

Die elektrische Anlage, an der gearbeitet werden soll, muss von der Spannungsversorgung getrennt werden. Es ist eine sichere Trennstrecke herzustellen und es muss allpolig getrennt werden. Das Freischalten kann über einen dafür vorgesehenen Hauptschalter, das Ziehen von Steckverbindungen, Herausdrehen von Sicherungen oder öffnen von Leitungsschutzschaltern erfolgen.

2. Gegen Wiedereinschalten sichern

Es muss sichergestellt werden, dass die freigeschaltete Anlage nicht ohne weiteres wieder in Betrieb genommen werden kann. Dies ist möglich über abschließbare Schaltschränke oder Hauptschalter, das Eindrehen von Sperreinsätzen in Sicherungssockeln oder das Zukleben von Leitungsschutzschaltern. Wichtig ist in jedem Fall eine entsprechende Kennzeichnung der freigeschalteten Anlage („Nicht Schalten-Aufkleber“). Ein Wiedereinschalten kann auch erschwert werden, indem die entfernten Sicherungseinsätze nicht im Sicherungskasten belassen werden oder Steckverbinder inklusive Zuleitung möglichst weit von der Verbindungsstelle entfernt werden oder dem direkten Zugriff entzogen werden.

3. Spannungsfreiheit feststellen

Nach dem Sichern gegen Wiedereinschalten muss mit einem geeigneten Messgerät geprüft werden, ob die Anlage auch wirklich spannungsfrei ist. Die Prüfung muss allpolig durchgeführt werden.

4. Erden und Kurzschließen

Die Zuleitungen der freigeschalteten Anlage müssen auf Erdpotential gebracht werden. Hierzu werden spezielle Erdungs- und Kurzschlusseinrichtungen verwendet. Es ist darauf zu achten, dass zuerst die Erdung vorgenommen wird und anschließend alle Leiter kurzgeschlossen werden. Wird eine Anlage, die geerdet und kurzgeschlossen ist, wieder eingeschaltet, fließt ein Kurzschlussstrom und das vorgeschaltete Schutzorgan löst aus. Dadurch kann bei Arbeiten an der Anlage ein Elektrounfall verhindert werden

Das Erden und Kurzschließen muss bei Anlagen mit Nennspannungen unter 1000 V nicht zwingend durchgeführt werden.

5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Ist es nicht möglich, während der Arbeiten die komplette Arbeitsumgebung freizuschalten, weil zum Beispiel nur ein Anlagenteil gewartet werden soll, müssen benachbarte, unter Spannung stehende Teile so gesichert werden, dass diese nicht unbeabsichtigt berührt werden können. Dies ist oft in Niederspannungs- und Hochspannungsschaltanlagen der Fall. Der Berührungsschutz kann durch Abdecken mit isolierenden Gegenständen (Gummimatten o.ä.) oder durch Abschranken geschehen.

Nach Beendigung der Arbeiten sind die anhand der fünf Sicherheitsregeln durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen in umgekehrter Reihenfolge wieder aufzuheben.

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